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...Ihre Kanzlei aus dem Taunus...

Kompetente Beratung in vielen Rechtsgebieten

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In unseren Fachgebieten bieten wir Ihnen eine kompetente und umfassende Beratung sowie eine ergebnisorientierte Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen.

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Mehr Informationen zu unseren Fachgebieten finden Sie auf der jeweiligen Unterseite.

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Sie können uns auch gerne eine Mail zukommen lassen oder telefonisch einen zeitnahen Beratungstermin mit uns vereinbaren.

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VERKEHRSUNFALLRECHT

VERKEHRSUNFALLRECHT

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Das Verkehrsunfallrecht ist die zivilrechtliche Komponente des Verkehrsrechts und beinhaltet die Durchsetzung von Ansprüchen des Geschädigten nach einem Verkehrsunfall gegenüber der gegnerischen Versicherung.

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Nicht selten geht es bei den erlittenen Schäden nicht nur um solche am Fahrzeug, sondern auch um Schäden am Menschen, sodass ein Schmerzensgeldanspruch in Betracht kommt.

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Es ist sinnvoll, sich für jede Art des unverschuldeten Schadens eines Rechtsbeistands zu bedienen, da nur so gesichert werden kann, dass Sie alle Schäden ersetzt bekommen, die Sie in Folge des Unfalls erlitten haben.

 

Leider sind Kürzungen des Schadensersatzanspruchs von Seiten der gegnerischen Versicherung, auch bei einer geklärten Haftungsfrage, eher die Regel als die Ausnahme. Da die Kosten unseres Tätigwerdens bei einem unverschuldeten Unfall durch die gegnerische Versicherung zu tragen sind, entstehen Ihnen keine Mehrkosten.

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ARBEITSRECHT

ARBEITSRECHT &

BETRIEBSVERFASSUNGSGESETZ

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkte liegt im gesamten Bereich des Arbeits- und des Betriebsverfassungsrechts.

 

Dabei beraten und vertreten wir Sie gerne in insbesondere folgenden Themenbereichen:

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  • Einstellung von Personal

  • Erstellen und Überprüfen von Arbeitsverträgen

  • Weisungsrecht des Arbeitgebers

  • Vergütung

  • Krankheit und Fehlzeiten

  • Urlaub und andere Freistellungen

  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen (z.B. durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag)

  • Zeugnisüberprüfungen

  • besondere Arbeitsverhältnisse

  • Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat

  • Tarifrecht

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Wir beraten Unternehmen, Betriebsräte, Vorstände, Geschäftsführer, leitende Angestellte und Arbeitnehmer.

Unsere Mandanten vertreten wir bundesweit.

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Auf unsere Beratungsfelder sind wir rechtlich und praxisnah spezialisiert. Rechtsanwalt Werner Ronimi als vormalig erfahrener Personalchef unterrichtet das komplexe Gebiet des Arbeitsrechts in Seminaren und im Rahmen von Lehraufträgen an verschiedenen Hochschulen und IHKs. Zudem ist er Mitautor des Internet-Lernprogramms Wauschkuhn Arbeitsrecht Online. 

MEDIZINRECHT

MEDIZINRECHT

Das Medizinrecht umfasst eine Reihe von Problemen, die im Zusammenhang mit ärztlichen, zahnärztlichen oder therapeutischen Leistungen jeglicher Art auftreten können.

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Es umfasst das Arzthaftungsrecht und das Vergütungsrecht der Heilberufe.

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Den medizinrechtlichen Schwerpunkt unserer Tätigkeit nimmt das Arzthaftungsrecht ein. Hier geht es insbesondere um die Haftung von:

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  • Krankenhäusern

  • Ärzten

  • Zahnärzten

  • sonstigen Therapeuten

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Wir vertreten Sie auch im Vergütungsrecht der Heilberufe. Zu den Heilberufen zählen:

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  • die akademischen Heilberufe (wie Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker und Psychotherapeut)

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  • der Heilpraktiker nach § 1 Heilpraktikergesetz.

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  • Hier beraten wir Sie gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen bei der Abrechnung von Leistungen. Weiterhin überprüfen wir die Rechtmäßigkeit einer privatärztlichen Rechnung nach der GOÄ und der GOZ und helfen gegebenenfalls bei der Durchsetzung dieser Forderung gegenüber der Versicherung.

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Wir vertreten sowohl Ärzte als auch Patienten, wobei wir natürlich streng auf einen möglicherweise bestehenden Interessenkonflikt achten.

 

ZIVILRECHT

ALLGEMEINES ZIVILRECHT

Ein weiteres unserer Tätigkeitsfelder ist das allgemeine Zivilrecht.

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Hier beraten und vertreten wir Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich insbesondere auf folgenden Gebieten:

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  • Kaufrecht (z.B. Rückabwicklung eines Kaufvertrags, Gewährleistung)

  • Vertragsrecht (z.B. Dienst- und Werkvertragsrecht, Verträge entwerfen oder überprüfen)

  • Mietrecht

  • Deliktsrecht (z.B. Geltendmachung von Schadensersatz oder Schmerzensgeld aus einer unerlaubten Handlung)

  • Unterlassungsansprüche

  • Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

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Im Bereich der Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht erstellen wir Ihnen gerne die gewünschten Dokumente nach Ihren Vorstellungen.

STRAFRECHT

STRAFRECHT

Im Strafrecht vertreten wir Sie gerne im Ermittlungs-, Strafbefehls- oder Hauptverfahren bis hin zur Berufung oder Revision. Ebenso können Sie sich in Ordnungswidrigkeitsverfahren gerne an uns wenden.

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Sollten Sie als Beschuldigter zur Beschuldigtenvernehmung bei der Polizei vorgeladen werden oder sollte Ihre Wohnung durchsucht werden, so empfehlen wir Ihnen dringend, sich eines anwaltlichen Beistands zu bedienen, um zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte zu beantragen.

 

Dies ist wichtig, da Sie sich nur dann gut verteidigen können, wenn Sie wissen, welche Beweise die Ermittlungsbehörden gegen Sie in der Hand haben. Ohne einen Blick in die Ermittlungsakte geworfen zu haben, sollten Sie gegenüber der Polizei zu den Ihnen gemachten Vorwürfen keinerlei Stellung nehmen (weder mündlich noch schriftlich). Da die Akteneinsicht lediglich durch einen Rechtsanwalt beantragt werden kann, sollten Sie sich mit Ihrem Anliegen zeitnah an einen solchen wenden, auch um eine geeignete Verteidigungsstrategie zu besprechen.

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